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Qualifikationsverfahren
Um das eidgenössische Fähigkeitszeugnis zu erhalten, müssen Sie die Lehrabschlussprüfung (das Qualifikationsverfahren) erfolgreich abschliessen (Bundesgesetz über die Berufsbildung Art. 38, SR 412.10).
In der beruflichen Grundbildung der Zeichnerin EFZ / Zeichner EFZ1 im Berufsfeld der Raum- und Bauplanung sind umfassende Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Haltungen auszubilden resp. auszuformen. Es geht dabei darum, dass die zukünftigen Berufsleute sowohl Fachkompetenzen als auch Methoden- und Sozial-/Selbstkompetenzen erlangen.
Das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung im Berufsfeld Raum- und Bauplanung erfolgt gestützt auf die Verordnung über die berufliche Grundbildung Zeichner EFZ, sowie auf die Wegleitung zum Qualifikationsverfahren.
Im Qualifikationsverfahren ist nachzuweisen, dass die Handlungskompetenzen gemäss Bildungsplan und Verordnung erworben worden sind. Das Qualifikationsverfahren umfasst neben der Abschlussprüfung die Erfahrungsnote des berufskundlichen Unterrichts. Dabei lassen sich vorwiegend die Fach- und Methodenkompetenzen überprüfen. Um Aussagen über die Sozial- und Selbstkompetenzen der Lernenden zu erlangen, sind die im Laufe der Ausbildung erstellten Ausbildungsberichte, welche Teil der Lerndokumentation bilden, zu konsultieren.
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